Die Zweckbestimmungserklärung ist ein Begriff aus den Baufinanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung einer Immobilie durch eine Grundschuld verwendet wird. Eine Zweckbestimmungserklärung vereinbart schriftlich und rechtsverbindlich zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber (Bank) eine Darlehnsforderung in Verbindung mit der Grundschuld im Grundbuch. Wenn das Grundpfandrecht einer Grundschuld in Anspruch genommen werden muss, sollte vorher die Zweckbestimmungserklärung für die Forderung überprüft werden.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 – 361)
Begründung, Inhalt und Beendigung (§§ 311 – 319)
Begründung (§§ 311 – 311c)
§ 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

Stand: 2020

Hinweis: Fragen Sie bei rechtlichen Angelegenheiten einen im Rechtsgebiet dafür spezialisierten Anwalt. Er kann Ihnen unterstützend zur Seite stehen, damit Sie mögliche Fehler schon im Vorfeld vermeiden können.

Mietkauf

Der Mietkauf ist eine Art von Mietkaufvertrag, bei welchem der Mieter das Recht erhält, innerhalb einer bestimmten Frist die gemietete Immobilie zu kaufen. Beim Mietkauf leistet der Mieter eine einmalige Anzahlung des Kaufpreises. So könnte eine Mietkaufwohnung oder...

Hypothek

Eine Hypothek auch Hypothekarkredit genannt, ist eine Belastung eines Grundstücks in Form eines Pfandrechts zur Sicherung einer Forderung. Diese Forderung ist Voraussetzung für die Entstehung einer Hypothek. Wurde dann diese Forderung ausgeglichen, erwirbt der...

Homestaging

Unter Homestaging versteht mal das Aufwerten von Wohnungen oder ganzen Häusern. Dabei wird für die späteren Fotos die Immobilie neutral und hochwertig aufgehübscht. Ziel ist es die Immobilie ins beste Licht zu rücken. Es wird auf einfache Möbel und Objektpartien...

Übergabeprotokoll

Das Übergabeprotokoll dient beim Immobilienverkauf oder der Übergabe eines Mietraumes an einen neuen Mieter der Feststellung des Zustandes des jeweiligen Objekts. Zudem können auch Aufzeichnungen oder Zählerstände beinhalten. Wichtig ist es im Übergabeprotokoll alle...

Nießbrauch

Möchte man eine Sache nutzen, muss man im Besitz diese Sache sein. Ob man auch der Eigentümer ist, spielt hierfür keine Rolle. So wird unter Besitz und Eigentum klar unterschieden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird noch eine andere Form dargestellt. Diese Form, auch...