Die Zweckbestimmungserklärung ist ein Begriff aus den Baufinanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung einer Immobilie durch eine Grundschuld verwendet wird. Eine Zweckbestimmungserklärung vereinbart schriftlich und rechtsverbindlich zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber (Bank) eine Darlehnsforderung in Verbindung mit der Grundschuld im Grundbuch. Wenn das Grundpfandrecht einer Grundschuld in Anspruch genommen werden muss, sollte vorher die Zweckbestimmungserklärung für die Forderung überprüft werden.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 – 361)
Begründung, Inhalt und Beendigung (§§ 311 – 319)
Begründung (§§ 311 – 311c)
§ 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

Stand: 2020

Hinweis: Fragen Sie bei rechtlichen Angelegenheiten einen im Rechtsgebiet dafür spezialisierten Anwalt. Er kann Ihnen unterstützend zur Seite stehen, damit Sie mögliche Fehler schon im Vorfeld vermeiden können.

Eigenbedarf

Der Begriff Eigenbedarf beschreibt einen Anspruch an einer Immobilie für eigene Zwecke. So muss der Vermieter berechtigtes Interesse an dem Objekt begründen. In der Regel geht man von einer Selbstverwendung aus. So können Familienmitglieder des Vermieters die...

Mietkauf

Der Mietkauf ist eine Art von Mietkaufvertrag, bei welchem der Mieter das Recht erhält, innerhalb einer bestimmten Frist die gemietete Immobilie zu kaufen. Beim Mietkauf leistet der Mieter eine einmalige Anzahlung des Kaufpreises. So könnte eine Mietkaufwohnung oder...

Flurkarte

Eine Flurkarte, die auf dem Katasteramt zu beantragen ist, wird auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden. Diese sind die Flurstücksnummer oder die Lage des Grundstücks. Sie soll zudem eine maßstäbliche...

Energieausweis

Ein Energieausweis ist heute Voraussetzung beim Immobilienkauf oder Verkauf. Dieses Dokument gibt Rückschlüsse auf den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes. Es muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder...

Teileigentum

Als Teileigentum bezeichnet das Wohnungseigentumsgesetz das Sondereigentum an Räumen. Bei einem Teileigentum, der im Wohnungseigentumsrecht zum Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes gehört, wird der Aufteilungsplan dazu, normalerweise...