Die Zweckbestimmungserklärung ist ein Begriff aus den Baufinanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung einer Immobilie durch eine Grundschuld verwendet wird. Eine Zweckbestimmungserklärung vereinbart schriftlich und rechtsverbindlich zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber (Bank) eine Darlehnsforderung in Verbindung mit der Grundschuld im Grundbuch. Wenn das Grundpfandrecht einer Grundschuld in Anspruch genommen werden muss, sollte vorher die Zweckbestimmungserklärung für die Forderung überprüft werden.
Lesen Sie auch im Gesetz:
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 – 853)
Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 – 361)
Begründung, Inhalt und Beendigung (§§ 311 – 319)
Begründung (§§ 311 – 311c)
§ 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
Stand: 2020
Hinweis: Fragen Sie bei rechtlichen Angelegenheiten einen im Rechtsgebiet dafür spezialisierten Anwalt. Er kann Ihnen unterstützend zur Seite stehen, damit Sie mögliche Fehler schon im Vorfeld vermeiden können.