Das Übergabeprotokoll dient beim Immobilienverkauf oder der Übergabe eines Mietraumes an einen neuen Mieter der Feststellung des Zustandes des jeweiligen Objekts. Zudem können auch Aufzeichnungen oder Zählerstände beinhalten. Wichtig ist es im Übergabeprotokoll alle Schäden zu erfassen. So wird Sicherheit bei einem Vertragsabschluss geschaffen. Deshalb sollte das Übergabeprotokoll so umfangreich wie nötig ausfallen. Dadurch werden nachträgliche Schäden nicht falsch zugewiesen.

Erstellung des Übergabeprotokolls: Ein strategisches und genaues Vorgehen ist Voraussetzung für eine objektive und ausreichende Analyse. Nur so lässt sich das Übergabeprotokoll erstellen. Alle Eigenschaften einer Immobilie werden systematische durchforstet und nach dem Ist-Zustand bewertet. Alle gesammelten Informationen werden nacheinander notiert. Dies dient vorher auch als Checkliste für Reparaturen oder Sanierungen.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Damit einzelne Teile einer Immobilie verkauft werden können, kann separates Wohnungseigentum gebildet werden. Diese Separation wird durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich diese einzelnen Teile vom Rest der Immobilie...

Nießbrauch

Möchte man eine Sache nutzen, muss man im Besitz diese Sache sein. Ob man auch der Eigentümer ist, spielt hierfür keine Rolle. So wird unter Besitz und Eigentum klar unterschieden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird noch eine andere Form dargestellt. Diese Form, auch...

Grundbuchauszug

Als Grundbuchauszug wird meist eine beglaubigte Abschrift oder Kopie aus dem Grundbuch bezeichnet. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Jeder der ein darlegbares und berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht in das Grundbuch erhalten. So ist der...

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird bei eigenen Immobilien regelmäßig fällig. Ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt spielt dabei keine Rolle. Die Höhe der Steuer auf das Eigentum oder auch Erbbaurechten, variiert jeweils von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich....

Sondernutzungsrecht

Unter Sondernutzungsrecht versteht man im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Befugnis, die einen Teil einer Gemeinschaftsnutzung extrahiert und diesen Teil unter Ausschluss der anderen Miteigentümer einem berechtigten Eigentümer einräumt. So können dadurch...