Als Objekte werden im Bereich der Immobilien in der Regel Häuser oder Wohnungen bezeichnet. Eine Analyse dieser Immobilie dient verschiedenen Zielen. Zum einen der Zielgruppenfindung und zum anderen der Preisfindung. Es werden alle Mängel sowie alle Vorteile, die jedes Objekt besitzt, erfasst. Die Objektanalyse dient also der Erfassung aller wichtigen Daten. Diese Daten werden noch ergänzt durch weiter Details und Fakten zur Immobilie. Danach finden die Erkenntnisse im Exposé und dem Vertrieb sowie den Besichtigungsterminen mit Kaufinteressenten Anwendung.

Vorgang der Objektanalyse: Ein strategisches und genaues Vorgehen ist Voraussetzung für eine objektive und ausreichende Analyse. Alle Eigenschaften einer Immobilie werden systematische durchforstet und nach dem Ist-Zustand bewertet. Alle gesammelten Informationen werden nacheinander notiert. Dies dient später auch als Checkliste für Reparaturen, Sanierungen oder den Besichtigungstermin.

Sondernutzungsrecht

Unter Sondernutzungsrecht versteht man im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Befugnis, die einen Teil einer Gemeinschaftsnutzung extrahiert und diesen Teil unter Ausschluss der anderen Miteigentümer einem berechtigten Eigentümer einräumt. So können dadurch...

Courtage

Eine Courtage in Bezug auf Immobiliengeschäft ist eine Maklerprovision. Dieses Honorar erhält ein Immobilienmakler beim erfolgreichen Abschluss einer Immobiliengeschäftes. Bei diesem Vertrags-Abschluss kann es sich um einen Kauf oder Verkauf einer Immobilie handeln....

Alleinauftrag

Ein Immobilienmakler-Alleinauftrag oder auch Exklusivauftrag genannt, ist eine besondere Art eines Maklervertrages. Bei einem einfachen Alleinauftrag, genießt der Immobilienmakler während der Auftragsdauer einen Konkurrenzschutz. Beim qualifizierten Alleinauftrag...

Eigenbedarf

Der Begriff Eigenbedarf beschreibt einen Anspruch an einer Immobilie für eigene Zwecke. So muss der Vermieter berechtigtes Interesse an dem Objekt begründen. In der Regel geht man von einer Selbstverwendung aus. So können Familienmitglieder des Vermieters die...

Nießbrauch

Möchte man eine Sache nutzen, muss man im Besitz diese Sache sein. Ob man auch der Eigentümer ist, spielt hierfür keine Rolle. So wird unter Besitz und Eigentum klar unterschieden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird noch eine andere Form dargestellt. Diese Form, auch...