Als Objekte werden im Bereich der Immobilien in der Regel Häuser oder Wohnungen bezeichnet. Eine Analyse dieser Immobilie dient verschiedenen Zielen. Zum einen der Zielgruppenfindung und zum anderen der Preisfindung. Es werden alle Mängel sowie alle Vorteile, die jedes Objekt besitzt, erfasst. Die Objektanalyse dient also der Erfassung aller wichtigen Daten. Diese Daten werden noch ergänzt durch weiter Details und Fakten zur Immobilie. Danach finden die Erkenntnisse im Exposé und dem Vertrieb sowie den Besichtigungsterminen mit Kaufinteressenten Anwendung.

Vorgang der Objektanalyse: Ein strategisches und genaues Vorgehen ist Voraussetzung für eine objektive und ausreichende Analyse. Alle Eigenschaften einer Immobilie werden systematische durchforstet und nach dem Ist-Zustand bewertet. Alle gesammelten Informationen werden nacheinander notiert. Dies dient später auch als Checkliste für Reparaturen, Sanierungen oder den Besichtigungstermin.

Sondernutzungsrecht

Unter Sondernutzungsrecht versteht man im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Befugnis, die einen Teil einer Gemeinschaftsnutzung extrahiert und diesen Teil unter Ausschluss der anderen Miteigentümer einem berechtigten Eigentümer einräumt. So können dadurch...

Exposé

Ein Exposé präsentiert eine Immobilie die zum Verkauf oder zur Vermietung steht. Es dient der optimalen Vermarktung und dem Vertrieb- Durch das Exposé soll ein erster Eindruck eines Objektes entstehen. Es listet die wichtigsten Fakten und Eigenschaften auf um...

Denkmalschutz

In Deutschland dient der Denkmalschutz dem Erhalt von Kulturdenkmälern und historischen Immobilien oder Bauten. Es soll dadurch ein dauerhafter Schutz zum Wohle der Kulturellen Ansprüche gewährleistet werden. Einer der wichtigsten Punkte ist dabei die Unverfälschtheit...

Baugenehmigung

Das in den Bauordnungen der Bundesländer geregelte Baugenehmigungsverfahren ist ein ausgestellter schriftlicher Bescheid. Dieser wird von der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde erstellt. Dieser Bescheid versichert, dass dem beantragten Bau­vorhaben nach...

Nießbrauch

Möchte man eine Sache nutzen, muss man im Besitz diese Sache sein. Ob man auch der Eigentümer ist, spielt hierfür keine Rolle. So wird unter Besitz und Eigentum klar unterschieden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird noch eine andere Form dargestellt. Diese Form, auch...