Die Liegenschaftskarte wurde früher Flurkarte genannt. Diese damalige Flurkarte, die auf dem Katasteramt zu beantragen war, wurde auch Katasterkarte oder Liegenschaftskarte genannt. Auf dieser Flurkarte sind amtliche Kennzahlen zu finden. Diese sind die Flurstücksnummer oder die Lage des Grundstücks. Sie soll zudem eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften darstellen können. Dadurch bildet Sie die amtliche Grundlage des Grundbuchs und deren Grundstücke. Dadurch ist das Eigentum an Grund und Boden gesichert. Die Flurkarte ist mittlerweile durch die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) abgelöst worden. Diese in Bayern auch DFK genannte Liegenschaftskarte stellt als bildlicher Teil zusammen mit dem Automatisierten Liegenschaftsbuch das Liegenschaftskataster dar.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Damit einzelne Teile einer Immobilie verkauft werden können, kann separates Wohnungseigentum gebildet werden. Diese Separation wird durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich diese einzelnen Teile vom Rest der Immobilie...

Teileigentum

Als Teileigentum bezeichnet das Wohnungseigentumsgesetz das Sondereigentum an Räumen. Bei einem Teileigentum, der im Wohnungseigentumsrecht zum Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes gehört, wird der Aufteilungsplan dazu, normalerweise...

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist ein aktueller Marktwert zur allgemeinen Ermittlung einer Immobilie. Dieser Verkehrswert wird dann als Preisdeklaration herangezogen. Dabei handelt es sich um einen Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wahrscheinlich erzielt werden würde. Ein...

Alleinauftrag

Ein Immobilienmakler-Alleinauftrag oder auch Exklusivauftrag genannt, ist eine besondere Art eines Maklervertrages. Bei einem einfachen Alleinauftrag, genießt der Immobilienmakler während der Auftragsdauer einen Konkurrenzschutz. Beim qualifizierten Alleinauftrag...

Eigenbedarf

Der Begriff Eigenbedarf beschreibt einen Anspruch an einer Immobilie für eigene Zwecke. So muss der Vermieter berechtigtes Interesse an dem Objekt begründen. In der Regel geht man von einer Selbstverwendung aus. So können Familienmitglieder des Vermieters die...