Unter Homestaging versteht mal das Aufwerten von Wohnungen oder ganzen Häusern. Dabei wird für die späteren Fotos die Immobilie neutral und hochwertig aufgehübscht. Ziel ist es die Immobilie ins beste Licht zu rücken. Es wird auf einfache Möbel und Objektpartien geachtet. Oft werden auch keine richtigen Möbel verwendet. Das Homestaging dient zum einen für das Exposé und zum anderen für die Besichtigung. Bevor mit dem Homestaging begonnen wird, ist die Immobilie analysiert worden. So wird auf die Wände und dem Anstrich bzw. Tapete geachtet und sämtliche Eigenschaften die optischer Natur sind, optimiert. Durch gutes Homestaging kann eine Immobilie für einen potentiellen Käufer hochwertiger wirken.

Typischer Ablauf beim Homestaging:

Immobilie Analysieren
Bestimmung der späteren Raumnutzungs-Verteilung
Alles aufräumen auch um die Immobilie herum oder auf dem Balkon
Reparieren und Sanieren
Alles sauber machen
Entpersonalisierung und neutralisieren des Looks
Passende Homestaging Möbel und Objekte einrichten
Lichtverhältnisse überprüfen und anpassen

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Damit einzelne Teile einer Immobilie verkauft werden können, kann separates Wohnungseigentum gebildet werden. Diese Separation wird durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich diese einzelnen Teile vom Rest der Immobilie...

Grundbuchauszug

Als Grundbuchauszug wird meist eine beglaubigte Abschrift oder Kopie aus dem Grundbuch bezeichnet. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Jeder der ein darlegbares und berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht in das Grundbuch erhalten. So ist der...

Sondernutzungsrecht

Unter Sondernutzungsrecht versteht man im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Befugnis, die einen Teil einer Gemeinschaftsnutzung extrahiert und diesen Teil unter Ausschluss der anderen Miteigentümer einem berechtigten Eigentümer einräumt. So können dadurch...

Reallast

Eine Reallast ist das Recht auf eine wiederkehrende Leistung aus einem Grundstück. Diese Leistung ist in der Regel nicht finanziell. Sondern besteht aus Sachleistungen oder Dienstleistungen. Wurde mit einem Grundstückseigentümer eine Belastung vereinbart, so entsteht...

Teileigentum

Als Teileigentum bezeichnet das Wohnungseigentumsgesetz das Sondereigentum an Räumen. Bei einem Teileigentum, der im Wohnungseigentumsrecht zum Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes gehört, wird der Aufteilungsplan dazu, normalerweise...