Das in den Bauordnungen der Bundesländer geregelte Baugenehmigungsverfahren ist ein ausgestellter schriftlicher Bescheid. Dieser wird von der örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde erstellt. Dieser Bescheid versichert, dass dem beantragten Bau­vorhaben nach öffentlichem Recht, keine Barrieren entgegenstehen werden. Die Genehmigung eines Bauantrags kann an Auflagen gebunden sein. Dies sollte durch eine Bauanfrage im Vorfeld geklärt werden. Sowohl Neubau, Umbau als auch ein veränderter Nutzungs­zweck können das Bauvorhaben begründen.

Lesen Sie auch in der Landesbauordnung:

Landesbauordnung LBO
Verwaltungsverfahren, Baulasten (§§ 49 – 72)
§ 51 Kenntnisgabeverfahren
§ 52 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
§ 58 Baugenehmigung

Rechtsprechung vorhanden: VGH/VG

Stand: 2020

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