Damit einzelne Teile einer Immobilie verkauft werden können, kann separates Wohnungseigentum gebildet werden. Diese Separation wird durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt. Voraussetzung hierfür ist, dass sich diese einzelnen Teile vom Rest der Immobilie trennen lassen. Ein eigener Zugang ist erforderlich. Dieser kann von außen durch eine eigene Türe erreichbar sein. Zudem muss bei Wohnungen ein Haushalt durchführbar sein. Dies werden durch eine eigene Küche bzw. Kochmöglichkeit, einem WC, einer Wasserversorgung und Stromanschluss ermöglicht. Die Abgeschlossenheit der Teilimmobilie ist also eine wichtige Voraussetzung, um separates Eigentum bilden zu können.

Es gibt noch weitere Kriterien und Nutzungsgegebenheiten. Eine genaue Beschreibung findet sich im Wohnungseigentumsgesetz WEG unter Wohnungseigentum (§§ 1 – 30) und Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 – 9) zudem im Bürgerliches Gesetzbuch BGB unter Sachenrecht (§§ 854 – 1296), Eigentum (§§ 903 – 1011) und Miteigentum (§§ 1008 – 1011). Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist bei der zuständigen Baubehörde auszustellen und gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen. Zudem können auch durch öffentlich bestellte und für das Bauwesen anerkannte Sachverständige, Bescheinigungen erfolgen, falls die Rechtsordnung dies vorsieht.

Lesen Sie auch im Gesetz:

Wohnungseigentumsgesetz WEG
(Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht)
Wohnungseigentum (§§ 1 – 30)
Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 – 9)
§ 2 Arten der Begründung
§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 7 Grundbuchvorschriften
§ 8 Teilung durch den Eigentümer

Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Sachenrecht (§§ 854 – 1296)
Eigentum (§§ 903 – 1011)
Miteigentum (§§ 1008 – 1011)
§ 1008 Miteigentum nach Bruchteilen
§ 93 Wesentliche Bestandteile einer Sache

Rechtsprechung vorhanden: OLG/BGH/VGH

Stand: 2020

Nießbrauch

Möchte man eine Sache nutzen, muss man im Besitz diese Sache sein. Ob man auch der Eigentümer ist, spielt hierfür keine Rolle. So wird unter Besitz und Eigentum klar unterschieden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird noch eine andere Form dargestellt. Diese Form, auch...

Exposé

Ein Exposé präsentiert eine Immobilie die zum Verkauf oder zur Vermietung steht. Es dient der optimalen Vermarktung und dem Vertrieb- Durch das Exposé soll ein erster Eindruck eines Objektes entstehen. Es listet die wichtigsten Fakten und Eigenschaften auf um...

Grundbuchauszug

Als Grundbuchauszug wird meist eine beglaubigte Abschrift oder Kopie aus dem Grundbuch bezeichnet. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Jeder der ein darlegbares und berechtigtes Interesse darlegt, kann Einsicht in das Grundbuch erhalten. So ist der...

Verkehrswert

Der Verkehrswert ist ein aktueller Marktwert zur allgemeinen Ermittlung einer Immobilie. Dieser Verkehrswert wird dann als Preisdeklaration herangezogen. Dabei handelt es sich um einen Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr wahrscheinlich erzielt werden würde. Ein...

Erbbaurecht

Unter Erbbaurecht versteht man das unveräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Dieses Recht ist prinzipiell vererbbar und veräußerbar. Bei eine Immobilienfinanzierung wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt...