Das Übergabeprotokoll dient beim Immobilienverkauf oder der Übergabe eines Mietraumes an einen neuen Mieter der Feststellung des Zustandes des jeweiligen Objekts. Zudem können auch Aufzeichnungen oder Zählerstände beinhalten. Wichtig ist es im Übergabeprotokoll alle Schäden zu erfassen. So wird Sicherheit bei einem Vertragsabschluss geschaffen. Deshalb sollte das Übergabeprotokoll so umfangreich wie nötig ausfallen. Dadurch werden nachträgliche Schäden nicht falsch zugewiesen.

Erstellung des Übergabeprotokolls: Ein strategisches und genaues Vorgehen ist Voraussetzung für eine objektive und ausreichende Analyse. Nur so lässt sich das Übergabeprotokoll erstellen. Alle Eigenschaften einer Immobilie werden systematische durchforstet und nach dem Ist-Zustand bewertet. Alle gesammelten Informationen werden nacheinander notiert. Dies dient vorher auch als Checkliste für Reparaturen oder Sanierungen.

Erbbaurecht

Unter Erbbaurecht versteht man das unveräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Dieses Recht ist prinzipiell vererbbar und veräußerbar. Bei eine Immobilienfinanzierung wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt...

Grundriss

Unter Grundriss werden zeichnerische Darstellungen bezeichnet, die zweidimensional eine Räumlichkeit abbilden. Sie sind maßstabsgetreue Zeichnungen um Räume und ihre Dimensionen darzustellen. So lässt sich gut zeigen wie groß diese Räume sind und welche Lage diese...

Altbau

Der Begriff Altbau ist nicht allgemeingültig definiert. Es werden Immobilien als Altbau definiert, wenn Sie ein gewisses Alter Vorweisen können. Dabei ist eine spezielle Definition wie etwa bei den verschiedenen Stilen der Baugeschichte wie Romanik, Gotik, Renaissance...

Maklercourtage

Die Maklercourtage ist beim Immobiliengeschäft eine Maklerprovision. Dieses spezielle Honorar erhält ein Immobilienmakler beim erfolgreichen Abschluss einer Immobiliengeschäftes. Bei diesem Vertrags-Abschluss kann es sich um einen Kauf oder Verkauf einer Immobilie...

Bauträger

Der Bauträger ist ein Unternehmer, der ein Bauwerk auf eigene oder fremde Rechnung errichtet. Sie führen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenem Grundstück Baumaßnahmen durch. Die Errichtung findet unter der Voraussetzung statt, später eine...