Der Bauträger ist ein Unternehmer, der ein Bauwerk auf eigene oder fremde Rechnung errichtet. Sie führen in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenem Grundstück Baumaßnahmen durch. Die Errichtung findet unter der Voraussetzung statt, später eine gewinnbringende Veräußerung der Immobilie zu erwirken. Bauträger kaufen meist Grundstücke auf und errichten darauf dann ein Bauwerk. Ob es sich dabei um ein Bürogebäude oder eine Tiefgarage handelt, spielt keine Rolle. Regelungen werden im Bauträgervertrag fixiert. Zudem finden viele Regelungen in der Makler- und Bauträgerverordnung Anwendung.

Lesen Sie auch in der Verordnung:

Makler- und Bauträgerverordnung MaBV
Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter
§ 3 Besondere Sicherungspflichten für Bauträger

Stand: 2020

Löschungsbewilligung

Für die Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch wird eine Bewilligung vorausgesetzt. Dieses Grundpfandrecht dient im Grundbuch als Sicherheit für eine Baufinanzierung oder Baudarlehen. Soll ein mit Rechten belastetes Grundstück verkauft werden, muss der Erwerber...

Sondernutzungsrecht

Unter Sondernutzungsrecht versteht man im Bereich der Immobilienwirtschaft eine Befugnis, die einen Teil einer Gemeinschaftsnutzung extrahiert und diesen Teil unter Ausschluss der anderen Miteigentümer einem berechtigten Eigentümer einräumt. So können dadurch...

Energieausweis

Ein Energieausweis ist heute Voraussetzung beim Immobilienkauf oder Verkauf. Dieses Dokument gibt Rückschlüsse auf den Energieverbrauch und die Effizienz eines Gebäudes. Es muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden wenn ein Haus oder eine Wohnung verkauft oder...

Alleinauftrag

Ein Immobilienmakler-Alleinauftrag oder auch Exklusivauftrag genannt, ist eine besondere Art eines Maklervertrages. Bei einem einfachen Alleinauftrag, genießt der Immobilienmakler während der Auftragsdauer einen Konkurrenzschutz. Beim qualifizierten Alleinauftrag...

Erbbaurecht

Unter Erbbaurecht versteht man das unveräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Dieses Recht ist prinzipiell vererbbar und veräußerbar. Bei eine Immobilienfinanzierung wird das Erbbaurecht wie ein Grundstück behandelt...